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Finanzamt

Ist das Internet für Sie eine zusätzliche Einnahmequelle, müssen Sie diese Einnahmen versteuern! Bei kleineren Einnahmen reicht es aus, wenn Sie die Einkünfte bei der Einkommensteuer als Nebeneinkünfte mit verrechnen. Sobald Sie (nach aktueller Steuerregelung) 1848,- Euro im Jahr verdienen, müssen Sie für das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit anmelden. Das können Sie für ca. 50 Euro bei Ihrem Gewerbeamt tun. Damit sind Sie Unternehmer und haben alle Rechte und Pflichten eines Gewerbetreibenden. Ab einem Einkommen von 16.620,- Euro sind Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer und müssen die erwirtschaftete Umsatzsteuer beim Finanzamt abführen. Unter dieser Grenze ist das abführen der Umsatzsteuer freiwillig. Werden Sie im Ausland tätig, ist es ratsam bei Ihrem Finanzamt eine Umsatzsteuer ID beantragen, um nicht doppelt besteuert zu werden.

Tipp: Bei allen Fragen zu diesem Thema, die Sie nicht selbst beantworten können, ist es ratsam, Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater hinzuzuziehen!

 
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